Allgemeine Lieferbedingungen Chemmate B.V.

Inhalt

Art. 1: Definitionen

Art. 2: Allgemein

Art. 3: Angebote und Preise

Art. 4: Lieferung und Lieferzeit

Art. 5: Höhere Gewalt

Art. 6: Eigentumsvorbehalt

Art. 7: Zahlung

Art. 8: Haftung

Art. 9: Werbespots

Art. 10: Garantie

Art. 11: Stornierung

Art. 12: Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Art. 13: Allgemein

Artikel 1: Definitionen

Unter diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

a. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die den Auftragnehmer mit der Lieferung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt

B. Auftragnehmer: ChemMate B.V.

C. Bedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen von ChemMate B.V.

C. Schriftlich: In diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden Mitteilungen per E-Mail schriftlichen Dokumenten gleichgestellt. Zu den schriftlichen Dokumenten zählt auch die Übermittlung per Fax.

D. Elektronisch: Unter elektronischem Datenverkehr versteht man den Nachrichtenverkehr über das Internet, jedoch unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften der ChemMate B.V. weitere Bedingungen festgelegt.

e. Angebot: das schriftliche Angebot des Auftragnehmers zur Lieferung einer bestimmten Menge an Waren, Dienstleistungen und/oder Arbeiten zu einem bestimmten Preis.

F. Auftrag: der Auftrag zur Lieferung oder die Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber. Der Auftrag führt zum Abschluss des Vertrages, sofern dieser von einer bevollmächtigten Person des Auftraggebers abgeschlossen wird.

G. Vereinbarung: die schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über die Lieferung von Waren, Dienstleistungen und/oder Arbeiten.

H. Lieferung: Überführung einer oder mehrerer Waren in den Besitz oder unter die Kontrolle des Kunden.

Artikel 2: Allgemeines

2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber schließt oder sich daraus ergibt, sowie für alle Angebote und Beratungen des Auftragnehmers.

2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben jederzeit Vorrang vor allen vom Kunden verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in den Sprachen Niederländisch, Englisch, Deutsch und Französisch verfasst. Im Falle einer Streitigkeit über den Inhalt oder die Tragweite dieser Bedingungen ist der niederländische Text maßgebend.

Artikel 3: Angebote und Preise

3.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, schriftlich genannte Fristen werden vom Auftragnehmer mit voller Hingabe eingehalten, sind für den Auftragnehmer jedoch nicht verbindlich.

3.2 Liegt eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zu einer Vereinbarung vor, sind die Parteien an diese Bestätigung gebunden und es wird davon ausgegangen, dass die Bestätigung den korrekten Inhalt der Vereinbarung wiedergibt. Der Auftragnehmer hat das Recht, 10 % mehr oder weniger als die Vereinbarte Menge zu liefern, wobei Maße und Wägungen des Auftragnehmers maßgebend sind.

3.3 Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegebenen Preise basieren auf den jeweils gültigen Material- und Rohstoffpreisen, Gehältern, Sozialabgaben, Transportkosten, Treibstoffpreisen usw. und verstehen sich zuzüglich etwaiger Steuern oder sonstiger Abgaben. Eine Erhöhung oder Senkung eines oder mehrerer Kostenfaktoren kann vom Auftragnehmer abgerechnet werden.

3.4 Beim Kauf neuer Maschinen wird der gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungsbeitrag erhoben.

3.5 Etwaige Mitteilungen oder Zusagen von vom Auftragnehmer eingesetzten Vermittlern, Mitarbeitern und/oder Vertretern binden den Auftragnehmer nicht, es sei denn, es liegt eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers vor.

3.6 Abbildungen, Kataloge, technische Spezifikationen oder andere Arten von Daten stellen eine allgemeine Darstellung der vom Auftragnehmer gelieferten Gegenstände dar und können von der endgültigen Lieferung abweichen. Sie können niemals als Garantie angesehen werden.

3.7 Vom Auftragnehmer für das Angebot angefertigte und dem Auftraggeber bzw. Auftraggeber übergebene Zeichnungen, Diagramme, Modelle, Unterlagen und Computerprogramme bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen Dritten nicht zur Einsichtnahme zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, wird er unverzüglich per Einschreiben an den Auftragnehmer zurückgesandt. Bei Nichteinhaltung einer der vorstehenden Bestimmungen in 3.6 entfällt für den Auftraggeber neben der Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher erlittener und noch zu erleidender Schäden eine sofort fällige Geldbuße in Höhe von 15.000 € pro Schadensfall.

Artikel 4: Lieferung und Lieferzeit

4.1 Alle Waren reisen auf Gefahr des Kunden, außer im Fall von Artikel 7:11 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Ware am vereinbarten Ort bereitgestellt wird. Die Wahl des Transportmittels steht dem Auftragnehmer frei und der Auftraggeber bzw. Auftraggeber ist stets zur Mitwirkung am Liefervorgang verpflichtet.

4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bestellungen in Teilen zu liefern und diese in Rechnung zu stellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.3 Ein bei der Lieferung vorgelegtes Dokument gilt als zutreffend für Menge und Qualität der Ware, es sei denn, der Auftraggeber oder Auftragnehmer teilt dem Auftragnehmer etwaige Einwände unverzüglich schriftlich mit. Der Kunde ist verpflichtet, die Menge und Qualität der Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Betrifft ein Vertrag mehrere Waren, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferung in Teilen erfolgen zu lassen. Im Falle einer Teillieferung ist der Kunde verpflichtet, die entsprechende Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um eine separate Transaktion handeln würde.

4.4 Bei Lieferung auf Abruf ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb der hierfür gesetzten Frist, mangels vorheriger Fristvereinbarung spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss, abzurufen der in der schriftlichen Aufforderung des Auftragnehmers genannten Frist. Erfolgt innerhalb einer der oben genannten Fristen kein Abruf oder Kauf, ist der Auftragnehmer berechtigt, die verkauften Waren in Rechnung zu stellen und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzulagern oder nach Wahl des Auftragnehmers zu kündigen Zustimmung durch einfache Benachrichtigung, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist. Im Falle der Rechnungsstellung beginnt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers sofort, im Falle der Auflösung ist der Auftraggeber zum Ersatz aller dem Auftragnehmer entstandenen Schäden, einschließlich der Lagerkosten, verpflichtet. Dabei richten sich die Lagerkosten nach den vom Auftragnehmer für die Anmietung von Palettenstellplätzen berechneten Preisen und werden pro Monat berechnet, wobei für einen Teilmonat ein ganzer Monat angerechnet werden kann.

4.5 Angegebene Lieferzeiten sind immer ungefähre Angaben und stellen niemals eine Frist dar. Haben die Parteien keine Lieferzeit vereinbart, muss der Auftraggeber bzw. Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich eine Frist von mindestens einem Monat zur Nacherfüllung gewähren, bevor er mit einer Überschreitung der Lieferzeit rechnen kann. Der Auftragnehmer wird stets versuchen, eine angegebene Lieferzeit so weit wie möglich einzuhalten, eine Überschreitung dieser Frist kann jedoch niemals zu einer Haftung seitens des Auftragnehmers führen, noch hat der Kunde oder Auftraggeber das Recht, die Bestellung zu stornieren oder die Annahme der Ware zu verweigern .

4.6 Der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht, die Ware per Nachnahme zu liefern oder eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in welcher Form auch immer zu verlangen.

4.7 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gelieferte Waren an den Auftragnehmer zurückzusenden, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers vor.

Artikel 5: Höhere Gewalt

5.1 Umstände, die derart sind, dass die Forderung nach Einhaltung oder weiterer Erfüllung einer Vereinbarung durch den Auftragnehmer offensichtlich unzumutbar oder tatsächlich unmöglich wäre, gelten als höhere Gewalt.

5.2 Im Falle höherer Gewalt ist der Auftragnehmer weder zur Fortsetzung des Vertrags verpflichtet noch schadenersatzpflichtig. Im Falle anhaltender höherer Gewalt gilt der Vertrag kraft Gesetzes als aufgelöst. In einem solchen Fall ist der Kunde oder Auftraggeber jedoch verpflichtet, die Rechnungen für die an den Auftragnehmer gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen vor Ablauf der Frist zu bezahlen Situation höherer Gewalt. Liegt eine vorübergehende Situation höherer Gewalt vor, leben die gegenseitigen Verpflichtungen wieder auf, sobald die Situation, die die höhere Gewalt verursacht, beendet ist.

Artikel 6: Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis die Forderung des Auftragnehmers in Bezug auf die gelieferten Waren, einschließlich Zinsen, Inkassokosten und Bußgeldern, vom Auftraggeber vollständig bezahlt ist.

6.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, das Eigentum an der Vorbehaltsware auf Dritte zu übertragen oder Dritten durch Vereinbarung oder Handlung ein Pfandrecht oder ein sonstiges Sicherungsrecht an dieser Ware zu übertragen. Der Auftraggeber wird jeden Interessenten unverzüglich über die oben genannten Tatsachen informieren.

Artikel 7: Zahlung

7.1 Die Zahlung der vom Auftragnehmer gelieferten Waren muss innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern der Auftragnehmer in seiner Rechnung keine andere Frist angibt. Dies ohne Abzug auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Bank- oder Girokonto oder in bar im Büro des Auftragnehmers.

7.2 Erfolgt die Zahlung nicht bis spätestens zum Fälligkeitsdatum der Rechnungen im Sinne von Absatz 7 Unterabsatz 1, gerät der Kunde ausdrücklich und von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf. In einem solchen Fall ist die gesamte Forderung des Auftragnehmers, auch aus noch nicht abgelaufenen Rechnungen, sofort fällig und pauschal zu zahlen. Für nicht fristgerecht bezahlte Rechnungen werden automatisch und ohne Vorankündigung Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat fällig. Für nicht fristgerecht beglichene Rechnungen wird eine Pauschale und unverminderte Entschädigung in Höhe von 15 % des noch fälligen Betrages, mindestens jedoch 45,00 €, berechnet, es sei denn, es erfolgt eine schriftliche und fristlose Kündigung unsererseits. Wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird, werden alle anderen unrechtmäßigen Rechnungen fällig und ChemMate B.V. das Recht, die Ausführung laufender Verträge nach eigenem Ermessen auszusetzen oder zu beenden.

7.3 Wenn der Auftraggeber zahlungsunfähig erklärt wird, ihm ein Zahlungsaufschub gewährt wird, er liquidiert oder sein Unternehmen veräußert oder wenn seine Waren oder Teile davon gepfändet werden, ist der Auftragnehmer – unabhängig von einer getroffenen Vereinbarung oder nicht abgelaufenen Zahlungszielen – zur Rücknahme berechtigt Waren bereits geliefert wurden, oder ist seine Forderung plötzlich fällig, oder der Auftragnehmer hat das Recht, durch einfache Mitteilung und ohne dass es eines gerichtlichen Eingreifens bedarf, vom Vertrag gegebenenfalls auch für den noch nicht erfüllten Teil zurückzutreten sind aufzulösen, unbeschadet des Anspruchs des Auftragnehmers auf Ersatz von Schäden, entgangenem Gewinn, Zinsen und entstandenen Kosten.

7.4 Solange der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht vollständig nachgekommen ist, ist der Auftragnehmer zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet, dies gilt auch bei einer nach Einschätzung des Auftragnehmers verminderten Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bzw. Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht, eine Sicherheit für die Bezahlung der Lieferungen zu verlangen. Bei Fehlen einer erforderlichen Sicherheit ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn dieser noch nicht ausgeführt wurde, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz besteht.

Artikel 8: Haftung

8.1 Mitteilungen des Auftragnehmers über die Beschaffenheit oder sonstige Beschaffenheit der Ware binden den Auftragnehmer nur dann, wenn sie schriftlich und mit der eindeutigen Absicht abgegeben wurden, eine Garantie zu geben.

8.2 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die die direkte und unmittelbare Folge eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangels bei der Ausführung der Lieferung von Waren, Dienstleistungen und/oder Arbeiten sind. Diese vertragliche Haftung ist in jedem Fall auf maximal den Rechnungswert des Vertragsteils beschränkt, aus dem sich die Haftung ergibt.

8.3 Für Schäden, die aus der Inanspruchnahme der Beratung durch Lieferungen, Leistungen und/oder Werkleistungen entstehen oder durch Personen verursacht werden, die der Auftragnehmer bei der Lieferung von Lieferungen, Leistungen und/oder Werken eingesetzt hat, haftet der Auftragnehmer nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen Fahrlässigkeit des Auftragnehmers bei der Ausführung der Lieferung der Waren, Dienstleistungen und/oder Arbeiten durch beauftragte Personen.

8.4 Soweit die vom Auftragnehmer mitgeführten Waren Angaben des Herstellers über Beschaffenheit und Eigenschaften enthalten, denen diese Waren nach Nachweis des Auftraggebers nicht entsprechen, kann eine Haftung des Auftragnehmers in keinem Fall über die geltend gemachten Ansprüche hinausgehen vom Auftragnehmer gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden kann.

8.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei, die der Auftragnehmer gegenüber Dritten in Bezug auf Waren und/oder Dienstleistungen haben könnte, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber oder Auftraggeber liefert.

8.5 Die vom Auftragnehmer gelieferten Waren wurden nach bestem Wissen und Gewissen hergestellt und die angegebenen Eigenschaften wurden experimentell geprüft, können jedoch nicht garantiert werden. Eine Haftung hierfür kann nicht übernommen werden.

8.6 Für die Dosierung und Anwendung der vom Auftragnehmer gelieferten Waren durch den Auftraggeber bzw. Auftraggeber sowie für unsachgemäße und nicht bestimmungsgemäße Verwendung wird jegliche Haftung, auch für etwaige Folgeschäden, übernommen.

8.7 Sollten vom Auftragnehmer gelieferte Geräte nicht ordnungsgemäß funktionieren, muss der Auftraggeber bzw. Auftraggeber dem Auftragnehmer jederzeit Gelegenheit geben, eine Reparatur oder einen Ersatz zu veranlassen. Der Auftragnehmer ist in keinem Fall zu mehr als einer Nachlieferung oder einem Schadensersatz verpflichtet, der in keinem Fall höher als der Rechnungsbetrag sein wird. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.8 Bei nachweisbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist die Haftung niemals höher als der Rechnungsbetrag.

Artikel 9: Werbung

9.1 Beanstandungen müssen dem Auftragnehmer unter Androhung der Verwirkung innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich mitgeteilt werden. Das Recht zur Beanstandung erlischt, wenn die Ware vom Kunden oder Auftraggeber in Gebrauch genommen oder vom Kunden oder Auftraggeber weiterveräußert wurde.

9.2 Bei versteckten Mängeln oder Mängeln, die für den Kunden bzw. Auftraggeber bei normaler Aufmerksamkeit nicht sofort erkennbar waren, erlischt das Rügerecht, wenn zwischen Lieferung und Rüge eine Frist von 14 Tagen verstrichen ist.

9.3 Im Falle einer Beanstandung ist der Auftraggeber bzw. Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Untersuchung des gerügten Mangels zu geben; andernfalls erlischt das Recht zur Beanstandung. Eine eventuelle Probenahme ist in Absprache mit dem Auftragnehmer und in dessen Anwesenheit vorzunehmen und versiegelt zur Untersuchung einzusenden. Hält der Auftragnehmer die Reklamation für berechtigt, ist er in keinem Fall zu mehr als einer kostenlosen Nachlieferung oder Schadensersatz bis maximal zur Höhe des in Rechnung gestellten und bereits gezahlten Betrags verpflichtet.

9.4 Eventuelle Reklamationen können niemals die Zahlungsverpflichtung des Kunden oder Auftraggebers aufschieben.

Artikel 10: Garantie

10.1 Die Gewährleistung erfolgt durch den Auftragnehmer unentgeltlich für die Dauer von drei Monaten, gerechnet ab Versandtag, bei einer 8-stündigen Nutzungsdauer pro Tag, für festes Material und solide Bauweise, mit der Maßgabe, dass Teile, die aufgrund von nachweislich normalem Gebrauch festgestellt werden, vom Auftragnehmer nach eigenem Ermessen ersetzt, verbessert oder repariert werden. Weitergehende Vereinbarungen, wie etwa Neulieferung oder Schadensersatz, werden vom Auftragnehmer nicht akzeptiert:

a. wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält;

B. bei der Lieferung, wenn aufgrund der Konstruktion (z. B. Gefahr des Reißens, Brechens oder der Verformung) oder aufgrund der Art der Anwendung mit einem vorzeitigen Verbrauch zu rechnen ist;

C. für Mängel, die auf normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, außergewöhnliche Beanspruchung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel zurückzuführen sind;

D. für Waren, die von anderen nachbearbeitet wurden;

e. für gebrauchte und vom Auftragnehmer aufbereitete Ware.

10.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine Garantie – wie auch immer genannt – zu leisten, wenn der Kunde einer Verpflichtung, die ihm aus diesem oder anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verpflichtungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt. Die Garantie für Waren, die sich außerhalb der Niederlande befinden, verpflichtet den Auftragnehmer nur für die Kosten der Reparatur oder des Ersatzes bis zu einem Höchstbetrag, der bei einer Durchführung in den Niederlanden angefallen wäre.

Artikel 11: Stornierung

11.1 Kommt der Kunde oder Auftraggeber seinen Verpflichtungen in irgendeiner Hinsicht nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle laufenden Aufträge auszusetzen oder zu stornieren, auch wenn diese bereits teilweise ausgeführt wurden.

11.2 Stellt der Auftraggeber oder Auftraggeber einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise ein, so ist der Auftragnehmer neben dem Recht, die Einhaltung zu verlangen, auch berechtigt, Schadensersatz für die bis dahin gelieferten Lieferungen und/oder Leistungen sowie Schadensersatz zu verlangen für alle Kosten und Schäden, Zinsen und entgangenen Gewinn.

Artikel 12: Anwendbares Recht und Streitigkeiten

12.1 Für alle Angebote des Auftragnehmers, zwischen dem Auftragnehmer und Dritten geschlossene Vereinbarungen oder sich daraus ergebende Vereinbarungen gilt ausschließlich niederländisches Recht.

12.2 Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts finden keine Anwendung, ebenso keine künftigen internationalen Regelungen zum Kauf beweglicher körperlicher Sachen, deren Wirkung von den Parteien ausgeschlossen werden kann.

12.3 Alle Streitigkeiten, die sich aus Angeboten, Vereinbarungen oder daraus abgeleiteten Vereinbarungen ergeben, werden ausschließlich vom Gericht in Almelo entschieden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

Artikel 13: Allgemeines

13.1 Sollten einzelne oder mehrere Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unverbindlich erklärt werden, bleiben die übrigen davon unberührt

13.2 Der Kunde kann aus den Titeln der Artikel keinerlei Rechte herleiten. Diese dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit.

Die Lieferbedingungen wurden am 27. Juni 2011 bei der Handelskammer in Enschede unter der Nummer 51943263 hinterlegt.